Urlaubsmodus: Unterschied zwischen den Versionen
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* Du kannst während eines Spiels bis zu 4 Mal den Urlaubsmodus aktivieren. |
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* Urlaub muss mindestens 14 Tage im vorhinein beantragt werden. |
* Urlaub muss mindestens 14 Tage im vorhinein beantragt werden. |
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'''Ausnahme: Bei laufenden Kriegen oder Kriegserklärungen von oder gegen den Spieler kann der Urlaub nicht vor Ende des Krieges beginnen.''' |
'''Ausnahme: Bei laufenden Kriegen oder Kriegserklärungen von oder gegen den Spieler kann der Urlaub nicht vor Ende des Krieges beginnen.''' |
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* Ein Urlaub muss mindestens 3 Tage dauern und kann maximal 21 Tage dauern. |
* Ein Urlaub muss mindestens 3 Tage dauern und kann maximal 21 Tage dauern. |
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* Eine Kriegserklärung kann nur ausgesprochen werden wenn sowohl Angreifer als auch Verteidiger mindestens 80% der Zeit des Krieges anwesend sind. D.h. eine Kriegserklärung kann nicht ausgesprochen werden, wenn einer der beiden mehr als 20% der Kriegszeit auf Urlaub sein wird, weil bereits ein Urlaub gebucht ist. |
* Eine Kriegserklärung kann nur ausgesprochen werden wenn sowohl Angreifer als auch Verteidiger mindestens 80% der Zeit des Krieges anwesend sind. D.h. eine Kriegserklärung kann nicht ausgesprochen werden, wenn einer der beiden mehr als 20% der Kriegszeit auf Urlaub sein wird, weil bereits ein Urlaub gebucht ist. |
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* Bei einer Kriegserklärung werden Urlaubszeiten in die [[Ehre|Ehreberechnung]] miteinberechnet: Wenn z.B. ein Spieler einer Ally auf Urlaub ist, zählen seine Punkte proportional seiner Abwesenheit nicht mit. Wenn ein Einzelspieler nur 80% der Zeit eines Krieges anwesend ist, zählen auch nur 80% seiner Punkte bei der Kriegserklärung. |
* Bei einer Kriegserklärung werden Urlaubszeiten in die [[Ehre|Ehreberechnung]] miteinberechnet: Wenn z.B. ein Spieler einer Ally auf Urlaub ist, zählen seine Punkte proportional seiner Abwesenheit nicht mit. Wenn ein Einzelspieler nur 80% der Zeit eines Krieges anwesend ist, zählen auch nur 80% seiner Punkte bei der Kriegserklärung. |
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* Ein Spieler auf Urlaub wird nicht wegen Inaktivität gelöscht. |
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* Ein einmal gebuchter Urlaub kann vom Spieler selbst nicht mehr gelöscht werden. Sollte dies notwendig sein, wende dich bitte an einen Admin. |
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'''Achtung: Während du auf Urlaub bist, kannst du nicht in dein Account einloggen! Zugang zu Forum, Nachrichten und Chat bleibt jedoch bestehen.''' |
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Aktuelle Version vom 30. Dezember 2015, 08:52 Uhr
Version v4.1
Wenn du einen Urlaub geplant hast, kannst du diesen im "Einstellungen" Menü eintragen.
- Du kannst während eines Spiels bis zu 4 Mal den Urlaubsmodus aktivieren.
- Urlaub muss mindestens 14 Tage im vorhinein beantragt werden.
Ausnahme: Bei laufenden Kriegen oder Kriegserklärungen von oder gegen den Spieler kann der Urlaub nicht vor Ende des Krieges beginnen.
- Ein Urlaub muss mindestens 3 Tage dauern und kann maximal 21 Tage dauern.
- Eine Kriegserklärung kann nur ausgesprochen werden wenn sowohl Angreifer als auch Verteidiger mindestens 80% der Zeit des Krieges anwesend sind. D.h. eine Kriegserklärung kann nicht ausgesprochen werden, wenn einer der beiden mehr als 20% der Kriegszeit auf Urlaub sein wird, weil bereits ein Urlaub gebucht ist.
- Bei einer Kriegserklärung werden Urlaubszeiten in die Ehreberechnung miteinberechnet: Wenn z.B. ein Spieler einer Ally auf Urlaub ist, zählen seine Punkte proportional seiner Abwesenheit nicht mit. Wenn ein Einzelspieler nur 80% der Zeit eines Krieges anwesend ist, zählen auch nur 80% seiner Punkte bei der Kriegserklärung.
- Ein Spieler auf Urlaub kann nicht angegriffen werden und es können keine Spionageaktionen auf seinen Feldern durchgeführt werden.
- Ein Spieler auf Urlaub wird nicht wegen Inaktivität gelöscht.
- Ein einmal gebuchter Urlaub kann vom Spieler selbst nicht mehr gelöscht werden. Sollte dies notwendig sein, wende dich bitte an einen Admin.
Achtung: Während du auf Urlaub bist, kannst du nicht in dein Account einloggen! Zugang zu Forum, Nachrichten und Chat bleibt jedoch bestehen.