Urlaubsmodus

Aus Lands & Lords Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Version v4.1

  • Du kannst während eines Spiels bis zu 4 Mal den Urlaubsmodus aktivieren.
  • Urlaub muss mindestens 14 Tage im vorhinein beantragt werden
Ausnahme: Bei laufenden Kriegen oder Kriegserklärungen  von oder gegen den Spieler kann der Urlaub nicht vor Ende des Krieges beginnen.
  • Ein Urlaub muss mindestens 3 Tage dauern und kann maximal 21 Tage dauern.
  • Eine Kriegserklärung kann nur ausgesprochen werden wenn sowohl Angreifer als auch Verteidiger mindestens 80% der Zeit des Krieges anwesend sind. D.h. eine Kriegserklärung kann nicht ausgesprochen werden, wenn einer der beiden mehr als 20% der Kriegszeit auf Urlaub sein wird, weil bereits ein Urlaub gebucht ist.
  • Ein Spieler auf Urlaub kann nicht angegriffen werden und es können keine Spionageaktionen auf seinen Feldern durchgeführt werden.
  • Bei einer Kriegserklärung werden Urlaubszeiten in die Ehreberechnung miteinberechnet: Wenn z.B. ein Spieler einer Ally auf Urlaub ist, zählen seine Punkte proportional seiner Abwesenheit nicht mit. Wenn ein Einzelspieler nur 80% der Zeit eines Krieges anwesend ist, zählen auch nur 80% seiner Punkte bei der Kriegserklärung.